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Hunde in der Öffentlichkeit: Wo ist was erlaubt?

In Deutschland leben aktuell etwa 10,5 Millionen Hunde, verteilt auf rund 20 % der Haushalte. Trotz dieser hohen Zahl unterliegen Hundebesitzer strengen Vorschriften, besonders im öffentlichen Raum. Es gibt klare Regeln, die für die Sicherheit von Mensch und Tier sorgen sollen. Von Leinenpflicht bis hin zu speziellen Hundezonen – Herrchen und Frauchen müssen an vieles denken.

Leinenpflicht: Wo sie gilt und wie man sie richtig umsetzt

In vielen Städten und Gemeinden herrscht Leinenpflicht, vor allem in Wohngebieten, Parks und öffentlichen Verkehrsmitteln. Diese Vorschrift dient dem Schutz der Umwelt und anderer Personen. Eine gut sitzende Leine ist das A und O. Dazu muss auch das Halsband passen. Damit der Vierbeiner im Falle einer ungeplanten Erkundungstour schnell wiederzufinden ist, hilft ein Hundehalsband mit Namen und einer Telefonnummer. Wer möchte, startet es zusätzlich mit einem GPS-Sender aus.

Halsband oder Geschirr?

Ob ein Halsband oder Geschirr besser für den Hund geeignet ist, hängt von dessen Verhalten und Gesundheit ab. Ein Halsband ist ideal für gut trainierte Hunde, da es einfach anzulegen ist und Kontrolle bietet. Allerdings kann es bei stark ziehenden Hunden zu Nackenbelastungen führen. Ein Geschirr hingegen verteilt den Druck auf den Brustbereich und ist besonders geeignet für Hunde, die an der Leine ziehen oder gesundheitliche Probleme haben. Es verringert das Risiko von Nackenverletzungen, kann jedoch bei manchen Hunden das Ziehen verstärken.

Hundestrände und Freilaufzonen

Glücklicherweise gibt es auch Orte, an denen Hunde sich ohne Leine austoben können. Hundestrände und Freilaufzonen bieten die Möglichkeit, den Vierbeinern den nötigen Auslauf zu geben. Solche Bereiche sind besonders in Küstenregionen und größeren Städten beliebt. Dennoch gelten auch hier Verhaltensregeln: Aggressive Hunde oder Tiere ohne Gehorsam sollten weiterhin angeleint werden.

Freilauf in sicheren, abgegrenzten Bereichen fördert die Bewegung und das Sozialverhalten des Hundes. Solche Zonen sind ideal, um dem Hund den Auslauf zu geben, den er benötigt, ohne andere zu gefährden.

Öffentliche Verkehrsmittel und Hunde

In den meisten deutschen Städten ist es erlaubt, Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln mitzunehmen. Allerdings gibt es Unterschiede je nach Größe des Hundes. Kleine Hunde können oft kostenfrei in Transportboxen mitfahren, während für größere Hunde ein Ticket benötigt wird. Einige Verkehrsbetriebe fordern zudem, dass Hunde einen Maulkorb tragen.

Hundewiesen und Spielplätze: Betreten verboten?

Besonders auf Spielplätzen und in einigen öffentlichen Parks herrscht ein striktes Hundeverbot. Der Grund: Kinder sollen in diesen Bereichen ungestört spielen können, ohne durch Hunde gestört oder gefährdet zu werden. Verstöße gegen diese Regelungen können hohe Bußgelder nach sich ziehen.

Die lokalen Vorschriften hängen stark von der Gemeinde ab. Einige Parks bieten spezielle Hundewiesen, während Spielplätze in der Regel vollständig für Hunde gesperrt sind.

Pflicht zur Hundemarke und Anmeldung

In Deutschland müssen Hunde in den meisten Bundesländern angemeldet werden und eine Hundesteuer entrichtet werden. Deren Höhe ist abhängig von der Rasse und den Kommunen selbst. Einige Gemeinden verzichten sogar auf die Hundesteuer. Raa-Besenbek in Schleswig-Holstein und Windorf in Bayern verzichten beispielsweise darauf. In Städten wie Mainz kann es andererseits sehr teuer für Hundebesitzer werden. Hier kostet ein Hund ab 186 Euro jährlich. Viele Städte verlangen zudem das Tragen einer Hundemarke, die zeigt, dass der Hund ordnungsgemäß registriert ist. Dies ist wichtig, um bei entlaufenen Hunden schnell den Besitzer zu ermitteln. 

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